Was Sie über das Verlangen eines Arbeitszeugnisses wissen sollten
Was Sie über das Verlangen eines Arbeitszeugnisses wissen sollten
Ein Arbeitszeugnis ist eine der wichtigsten Dokumente, die ein Arbeitnehmer während seiner Karriere besitzt. Es dient nicht nur als Beweis für die Tätigkeit und Leistung im Unternehmen, sondern ist auch entscheidend für zukünftige Bewerbungen. Doch was genau bedeutet es, ein Arbeitszeugnis zu verlangen? Und welche Rechte hat der Arbeitnehmer dabei? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Verlangen eines Arbeitszeugnisses – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu Tipps für die korrekte Formulierung.
1. Was ist ein Arbeitszeugnis und wofür wird es benötigt?
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Zeugnis, das ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ausstellt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es enthält Informationen über die Dauer der Beschäftigung, die Aufgaben des Mitarbeiters sowie eine Beurteilung seiner Leistung und seines Verhaltens.
Das Zeugnis ist besonders wichtig, wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt. Ein gut formuliertes Zeugnis kann helfen, die Chancen auf einen Job zu erhöhen. Umgekehrt kann ein schlecht formuliertes Zeugnis oder sogar ein fehlendes Zeugnis die Karriere behindern. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer weiß, wie er ein Zeugnis verlangen kann und was er dabei beachten muss.
2. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer beim Verlangen eines Arbeitszeugnisses?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sofern er in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht. Das gilt auch für Azubis, die in einer Ausbildung tätig sind. Allerdings muss der Arbeitnehmer das Zeugnis aktiv anfordern – der Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, es ohne Aufforderung zu erstellen.
Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 GewO geregelt. Laut dem Gesetz muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine geheimen Codes oder unklare Formulierungen enthalten, die die Bedeutung verfälschen könnten. Zudem ist es verboten, das Zeugnis in elektronischer Form zu versenden, es muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
3. Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht in der Regel mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer muss jedoch selbst darum bitten – es ist seine Pflicht, das Zeugnis zu verlangen. Dies nennt man in der Rechtsprechung auch die „Holpflicht“ des Arbeitnehmers.
Es gibt aber auch Situationen, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis hat. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist um ein Zeugnis bitten.
4. Was ist ein Zwischenzeugnis und wann kann man es verlangen?

Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Zeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es ist kein Ersatz für das abschließende Zeugnis, sondern dient dazu, den Arbeitnehmer bei seiner Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen.
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht gesetzlich festgelegt, aber Gerichte erkennen ihn an, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer sich auf eine neue Stelle bewirbt, seine Aufgaben geändert wurden oder er in eine andere Abteilung versetzt wird.
Wenn Sie also planen, bald eine neue Stelle zu suchen, können Sie bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses um ein Zwischenzeugnis bitten. Dies hilft Ihnen, Ihre Qualifikationen und Leistungen frühzeitig zu dokumentieren.
5. Wie kann man ein Arbeitszeugnis korrekt verlangen?
Um ein Arbeitszeugnis zu verlangen, ist es wichtig, die Anfrage formell und sachlich zu gestalten. Sie können dies per Brief oder E-Mail tun, aber ein schriftlicher Antrag ist besser, da er nachweisbar ist.
Ein typischer Antrag könnte wie folgt aussehen:
Betreff: Bitte um Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],
hiermit fordere ich gemäß § 109 GewO ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.
Das Zeugnis soll meine Aufgaben, Leistungen und mein Verhalten abbilden sowie die Beschäftigungsdauer nennen.
Ich bitte um Übersendung per Post oder Bereitstellung zur Abholung in der Personalabteilung.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
[Ihr Name]
Es ist auch sinnvoll, eine Frist zu setzen, innerhalb derer Sie das Zeugnis benötigen. Wenn Ihr Arbeitgeber das Zeugnis nicht fristgerecht ausstellt, können Sie ihn mahnen.
6. Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
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Ein Arbeitszeugnis besteht aus mehreren Abschnitten, die alle wichtigen Aspekte der Tätigkeit des Mitarbeiters abdecken. Hier sind die typischen Inhalte:
- Einleitung: Name des Mitarbeiters, Beginn und Ende der Tätigkeit, Position.
- Beschreibung der Tätigkeit: Welche Abteilung war der Mitarbeiter in, welche Rolle hatte er?
- Beurteilung der Leistung: Fachkenntnisse, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise.
- Beurteilung des Verhaltens: Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Kund:innen.
- Abschlussformel: Wünsche für die Zukunft, Dank und Bedauern.
- Datum und Unterschrift: Von wem wurde das Zeugnis ausgestellt?
Ein einfaches Zeugnis enthält nur grundlegende Angaben, während ein qualifiziertes Zeugnis eine ausführliche Bewertung der Leistung und des Verhaltens beinhaltet.
7. Wie wird das Arbeitszeugnis formuliert?
Die Formulierung des Arbeitszeugnisses ist besonders wichtig, denn sie beeinflusst, wie es wahrgenommen wird. Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) muss ein Zeugnis wahr, wohlwollend und verständlich formuliert sein. Es darf keine Geheimcodes oder doppeldeutige Aussagen enthalten.
Zum Beispiel ist es unzulässig, Formulierungen wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder „jederzeit einwandfreies Verhalten“ zu verwenden, da diese oft als positive Bewertung interpretiert werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Beurteilung realistisch und ausgewogen bleibt.
8. Wie kann man ein Arbeitszeugnis prüfen?

Nachdem Sie das Arbeitszeugnis erhalten haben, ist es ratsam, es gründlich zu prüfen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Klarheit: Ist das Zeugnis verständlich formuliert?
- Wahrheit: Stimmen die Angaben mit Ihrer tatsächlichen Tätigkeit überein?
- Konsistenz: Passen die einzelnen Bewertungen zusammen?
- Form: Ist das Zeugnis ordnungsgemäß unterschrieben und datiert?
Wenn Sie Fehler oder unklare Formulierungen bemerken, können Sie um eine Korrektur bitten. In Extremfällen ist auch eine Zeugnisberichtigungsklage möglich, allerdings müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen tun.
9. Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Zeugnis ausstellt, kann dieser Schadensersatz leisten. Laut § 630 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, zunächst mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und zu klären, ob es technische oder organisatorische Probleme gibt. Falls nicht, können Sie die Sache rechtlich klären lassen.
10. Was ist mit dem Verjährungszeitraum?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend zum Jahresende des Austrittsjahres. Das bedeutet, dass Sie spätestens drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen können.
Allerdings können Tarifverträge oder Arbeitsverträge kürzere Fristen vorsehen. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Fristen zu informieren.
Fazit: Ein Arbeitszeugnis ist ein Schlüsseldokument
Ein Arbeitszeugnis ist viel mehr als nur ein Papier – es ist ein wichtiges Instrument für die berufliche Zukunft. Ob einfach oder qualifiziert, es sollte immer wahr, wohlwollend und verständlich formuliert sein. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, ein Zeugnis zu verlangen, und sollten dies aktiv nutzen, um Ihre Karriere zu fördern.
FAQs
1. Muss ich ein Arbeitszeugnis verlangen, oder kann ich es mir einfach abholen?
Nein, der Arbeitnehmer muss das Zeugnis aktiv anfordern. Der Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, es ohne Aufforderung zu erstellen.
2. Wie lange habe ich Zeit, ein Arbeitszeugnis zu verlangen?
Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Jahr des Austritts. Tarifverträge können kürzere Fristen vorsehen.
3. Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn ich noch im Unternehmen arbeite?
Ja, unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei einer Bewerbung auf eine neue Stelle oder bei einer Veränderung der Aufgaben.
4. Was passiert, wenn das Zeugnis nicht stimmt?
Sie können um eine Korrektur bitten. Bei schwerwiegenden Fehlern ist auch eine Zeugnisberichtigungsklage möglich.
5. Darf ich ein Zeugnis auch in digitaler Form erhalten?
Laut Gesetz muss das Zeugnis in gedruckter Form ausgehändigt werden. Eine digitale Zustellung ist nicht zulässig.



















