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Arbeiten trotz Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?

Post on: November 1st, 2025 | Posted on: November 1st, 2025 | Category: General

Arbeiten trotz Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?

Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankschreibung erhält, wird dies oft als Zeichen dafür interpretiert, dass er nicht arbeiten darf. Doch ist das wirklich der Fall? Die Antwort lautet in vielen Fällen Nein. Trotz einer Krankschreibung ist es nicht automatisch verboten, weiterhin zu arbeiten – zumindest unter bestimmten Bedingungen. In diesem Artikel erklären wir dir, was du als Arbeitnehmer beachten musst, was dein Arbeitgeber darf und was nicht, und wie du dich im Zweifel rechtlich absichern kannst.


Was bedeutet eine Krankschreibung genau?

Eine Krankschreibung ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bestätigt. Sie dient dazu, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass der betroffene Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Tätigkeiten auszuüben. Doch das bedeutet nicht automatisch ein Arbeitsverbot. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Prognose, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.

Die Krankschreibung hat also zwei Hauptfunktionen:

  1. Sie informiert den Arbeitgeber über die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.
  2. Sie schützt den Arbeitnehmer vor einer Überlastung oder einer Verschlechterung seiner Gesundheit.

Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer sich besser fühlt, obwohl er noch krankgeschrieben ist? Darf er trotzdem arbeiten?


Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?

Ja, grundsätzlich ist das Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es immer sinnvoll oder ratsam ist. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Erkrankung, der Gesundheitslage des Mitarbeiters und der Arbeitsbelastung.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Zum Beispiel bei Schwangeren gilt ein generelles Beschäftigungsverbot nach der Geburt, das durch ein ärztliches Attest sogar verlängert werden kann. In solchen Fällen ist das Arbeiten tatsächlich verboten.

Aber was, wenn jemand sich schneller erholt als geplant? Dann ist es nicht verboten, die Arbeit wieder aufzunehmen – wenn beide Parteien damit einverstanden sind.


Kann der Arbeitgeber ein Veto einlegen?

Arbeitgeber arbeitet mit Mitarbeiter zusammen

Ja, der Arbeitgeber hat das Recht, ein Veto einzulegen, wenn er glaubt, dass das Arbeiten trotz Krankschreibung gesundheitliche Risiken birgt. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Der Arbeitnehmer augenscheinlich nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erledigen.
  • Das Arbeiten die Gesundheit verschlimmern könnte.
  • Die Arbeit andere Mitarbeiter gefährdet, beispielsweise durch Ansteckungsrisiken.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern. Wenn er den Verdacht hat, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter die Gesundheit anderer gefährdet, kann er ihn gegen seinen Willen nach Hause schicken.

Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Mitarbeiter mit Grippe, der trotz Fieber und Husten ins Büro kommt. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, ihn nach Hause zu schicken, um andere Mitarbeiter zu schützen.


Stundenweise arbeiten trotz Krankschreibung: Ist das möglich?

Mitarbeiter mit Maske im Büro

Ja, es ist möglicherweise auch stundenweise arbeiten, wenn der Arbeitnehmer sich gut fühlt und die Arbeit nicht allzu anstrengend ist. Einige Unternehmen bieten sogar flexible Arbeitszeiten an, die es ermöglichen, die Arbeit nur teilweise zu übernehmen.

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beinbruch hat eine Krankschreibung für vier Wochen. Nach drei Wochen fühlt er sich so gut, dass er drei Stunden am Tag im Büro arbeiten kann. Solange keine gesundheitlichen Risiken bestehen und die Arbeit nicht belastend ist, ist dies rechtlich erlaubt.

Doch wichtig: Der Arbeitnehmer muss vorab mit dem Arbeitgeber kommunizieren und ihm mitteilen, dass er bereit ist, die Arbeit stundenweise aufzunehmen. Andernfalls kann es zu rechtlichen Problemen kommen.


Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers

Neben der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hat auch der Arbeitnehmer eine gewisse Verantwortung. Er darf nicht einfach annehmen, dass er ohne Risiko arbeiten kann, nur weil er sich besser fühlt. Er muss seine Gesundheit ernst nehmen und nicht die Arbeit gegen besseres Wissen aufnehmen, um andere zu beeindrucken.

Falls der Arbeitnehmer sich falsch einschätzt, besteht die Gefahr, dass seine Gesundheit verschlimmert wird. Zudem könnte er andere Kollegen anstecken, wenn er beispielsweise mit einer Erkältung zur Arbeit geht.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Arbeitnehmer immer den Arbeitgeber informieren muss, falls er die Arbeit vorzeitig aufnimmt. So kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Krankenkasse korrekt informiert wird und die Versicherungsschutz bleibt.


Ist der Versicherungsschutz beim Arbeiten trotz Krankschreibung weiterhin bestätigt?

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Ja, der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Laut dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind Arbeitnehmer auch dann kranken- und unfallversichert, wenn sie trotz Krankschreibung arbeiten.

Das bedeutet, dass selbst bei einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit der Versicherungsschutz besteht. Auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung greift die normale Versicherung.

Doch hier ist eine wichtige Ausnahme: Falls der Arbeitnehmer willentlich die Arbeit aufnimmt, obwohl er offensichtlich noch krank ist, kann es sein, dass die Krankenkasse ihn später zur Kasse bitten. Deshalb ist es ratsam, die Krankschreibung korrigieren zu lassen, sobald der Gesundheitszustand verbessert ist.


Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man trotz Krankschreibung arbeitet?

Nein, der Arbeitgeber darf niemals verlangen, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter arbeitet. Weder vollständig noch stundenweise. Selbst wenn der Arbeitgeber denkt, dass der Mitarbeiter „schon halb gesund“ ist, ist es rechtswidrig, ihn zu zwingen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber verlangt, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter im Home Office arbeitet oder rufbereit bleibt. Das ist nicht erlaubt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich zu weigern, solange er noch krankgeschrieben ist.

Falls der Arbeitgeber dennoch versucht, den Mitarbeiter zu zwingen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall könnte der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, wenn sich mehrere Mitarbeiter infizieren oder der Gesundheitszustand des Mitarbeiters verschlechtert.


Was passiert, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeitet, ohne den Arbeitgeber zu informieren?

Anwalt und Arbeitnehmer im Gespräch

Das ist nicht erlaubt. Wer arbeitet, ohne den Arbeitgeber zu informieren, riskiert Rechtsfolgen. Insbesondere, wenn die Arbeit gesundheitlich gefährlich ist oder andere Mitarbeiter ansteckt.

Außerdem ist es nicht zulässig, im Home Office zu arbeiten, wenn man noch krankgeschrieben ist. Auch hier gilt: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber vorab informieren, bevor er die Arbeit wieder aufnimmt.

Zusätzlich kann es sein, dass die Krankenkasse den Versicherungsschutz kündigt, wenn der Arbeitnehmer die Krankschreibung nicht korrigiert. Deshalb ist es dringend empfehlenswert, den Arzt zu kontaktieren und die Krankschreibung anpassen.


Was ist, wenn Streitigkeiten entstehen?

Falls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Streitigkeiten entstehen, ist es klug, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Situation rechtlich beurteilen und beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informieren.

In vielen Fällen können Vertrauensprobleme bereits im Vorfeld vermieden werden, wenn beide Seiten offen kommunizieren. Bei größeren Konflikten ist jedoch ein juristischer Rat unumgänglich.


FAQs – Häufig gestellte Fragen

1. Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Ja, grundsätzlich ist das Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt, sofern beide Parteien damit einverstanden sind.

2. Muss ich den Arbeitgeber informieren, wenn ich die Arbeit vorzeitig aufnehme?

Ja, es ist notwendig, den Arbeitgeber zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

3. Gibt es einen Versicherungsschutz, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite?

Ja, der Versicherungsschutz bleibt bestehen, sowohl für die Kranken- als auch die Unfallversicherung.

4. Kann der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn ich trotz Krankschreibung zur Arbeit komme?

Ja, der Arbeitgeber hat das Recht, gegen deinen Willen nach Hause zu schicken, wenn er gesundheitliche Risiken sieht.

5. Muss ich eine „Gesundschreibung“ vom Arzt haben, um zu arbeiten?

Nein, eine „Gesundschreibung“ existiert nicht. Es reicht aus, dass du dich freiwillig zur Arbeit meldest.


Zusammenfassung

Arbeiten trotz Krankmeldung ist nicht verboten, aber nicht immer sinnvoll. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die Gesundheitslage des Mitarbeiters, die Art der Arbeit und die Haltung des Arbeitgebers. Während der Arbeitnehmer eine gewisse Fürsorgepflicht hat, ist es auch dem Arbeitgeber verpflichtend, die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten möchtest, ist es dringend empfehlenswert, den Arbeitgeber vorab zu informieren und eventuell auch den Arzt zu kontaktieren, um die Krankschreibung anzupassen. Nur so kannst du sicherstellen, dass du rechtlich abgesichert bist und deine Gesundheit nicht gefährdest.

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Arbeiten trotz Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht? | Angelika Schwartz | Rating 4,9 von 5,0